Steuer Tipps für Makler: Maximieren Sie Ihre Einnahmen!
Steuer Tipps für Makler: Maximieren Sie Ihre Einnahmen! Als Immobilienmakler steht man jedes Jahr vor der Herausforderung, die Steuererklärung zu machen. Doch mit ein paar
Das EuGH-Urteil zur SCHUFA bringt wichtige Änderungen für Vermieter. Lesen Sie, wie sich die Bonitätsprüfung von Mietern jetzt verändert und was zu beachten ist.
Am 7. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil im Bereich Datenschutz und Verbraucherschutz gefällt, welches unter anderem auch Vermieter betrifft. Dieses Gerichtsurteil umfasst zwei wesentliche Bereiche: das Scoring-Verfahren der SCHUFA Holding AG (kurz: SCHUFA) und die Speicherfristen von Restschuldbefreiungen nach Privatinsolvenzen.
In dem Fall, der dem EuGH-Urteil vorausging, klagte eine Frau, weil ihr aufgrund eines zu niedrigen SCHUFA-Scores ein Kredit verweigert wurde. Sie forderte die SCHUFA auf, fehlerhafte Einträge zu löschen und ihr Zugang zu den Berechnungsdaten zu gewähren. Die SCHUFA verweigerte diese Informationen unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis.
Die Frau reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Dieses leitete den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter, da es Zweifel an der Vereinbarkeit der Geschäftspraktiken der SCHUFA mit den europäischen Datenschutzstandards hatte.
Das Urteil des EuGH umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche:
Der EuGH prüfte, ob das aktuelle Scoring-Verfahren der SCHUFA den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Info: Beim Scoring handelt es sich um ein Verfahren, das auf mathematisch-statistischen Methoden basiert, um die Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Verhaltens einer Person, wie etwa die Rückzahlung eines Kredits, vorherzusagen. Dieses Verfahren wird von Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen und auch von der Wohnungswirtschaft genutzt, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten.
Die gesetzliche Frist zur Speicherung von Daten über Restschuldbefreiungen in staatlichen Datenbanken beträgt sechs Monate. Viele private Auskunfteien, einschließlich der SCHUFA, haben diese Frist jedoch auf ein bis zwei Jahre ausgedehnt.
Der EuGH entschied, dass die verlängerte Speicherfrist von Daten über Restschuldbefreiungen unrechtmäßig ist und die gesetzliche Frist von sechs Monaten gilt.
Das bedeutet, dass Vermieter künftig weniger historische Daten zur Bewertung der Bonität von Mietinteressenten zur Verfügung haben. Dies könnte die Risikoabschätzung erschweren, aber auch die Chancen für ehemals insolvente Personen erhöhen, wieder einen Mietvertrag abschließen zu können.
Was das Scoring-Verfahren der SCHUFA angeht, sind laut des EuGH-Urteils zwei Faktoren entscheiden: die Maßgeblichkeit und automatisierte Verfahren.
Verbraucherschützer kritisieren seit langem die Intransparenz des SCHUFA-Scorings. Die SCHUFA legt weder die verwendeten Algorithmen noch die spezifischen Faktoren offen, die in die Berechnung des Bonitätsscores einfließen.
Der EuGH verlangte jedoch nicht, dass die SCHUFA ihre Methoden offenlegt. Dennoch stellt das Gerichtsurteil klar, dass Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierten Prozessen basieren, nicht DSGVO-konform sind. Wichtig ist, dass noch eine menschliche Überprüfung stattfindet.
Ein zentrales Ergebnis des Urteils ist die Unzulässigkeit von automatisierten Entscheidungen, die sich maßgeblich auf den SCHUFA-Score stützen. Wenn der Bonitätsscore der SCHUFA beispielsweise maßgeblich dazu führt, dass ein Vertrag nicht zustande kommt oder gekündigt wird, ist dies nicht zulässig. Es muss sichergestellt werden, dass der SCHUFA-Score nicht das alleinige Kriterium für Entscheidungen ist und stets eine individuelle Überprüfung erfolgt.
In der Wohnungswirtschaft ist es üblich, dass Mietinteressenten Unterlagen wie Mieterselbstauskunft, Gehaltsnachweise, SCHUFA -Auskunft und dergleichen Unterlagen einreichen.
Anders als in voll-digitalen Prozessen, wo Entscheidungen oft automatisiert getroffen werden, erfolgt in der Wohnungswirtschaft zusätzlich eine manuelle Überprüfung dieser Unterlagen. Der Bonitätsscore der SCHUFA ist hierbei nur ein kleiner Teil der gesamten Prüfung.
Ein weiterer, entscheidender Unterschied zwischen der Wohnungswirtschaft und anderen Branchen wie Banken oder Versicherungen ist die „Endlichkeit der Ware“. Während theoretisch unendlich viele Bankkonten oder Versicherungsverträge abgeschlossen werden können, ist die Anzahl der verfügbaren Mietwohnungen begrenzt. Bei 100 Bewerbern auf eine Wohnung müssen 99 Interessenten aussortiert werden.
Somit sind große Teile des EuGH-Urteils in Sachen Maßgeblichkeit und automatisierter Prozess nicht auf die Wohnungswirtschaft anwendbar. Daher darf das Scoring weiterhin ein Baustein in der Entscheidungsfindung für Vermieter sein, jedoch nicht das maßgebliche Kriterium.
Das EuGH-Urteil hat die Branche aufgerüttelt, und es ist notwendig, die Bonitätsprüfung neu zu denken. Mögliche zukünftige Ansätze könnten umfassen:
Das EuGH-Urteil zum SCHUFA-Scoring stellt eine bedeutende Veränderung dar, die Vermieter beachten müssen. Die Notwendigkeit, Entscheidungen auf einer breiteren Basis als nur dem eingegrenzten SCHUFA-Score zu treffen, und die verkürzten Speicherfristen erfordern eine Anpassung der bisherigen Praxis der Bonitätsprüfung. Durch transparente und rechtlich abgesicherte Verfahren, wie hier bei mietercheck.de, können Vermieter jedoch weiterhin fundierte Entscheidungen treffen und gleichzeitig den Datenschutz ihrer potenziellen Mieter wahren.
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