Die Voraussetzungen für eine Sicherungsanordnung gemäß Paragraf 283a ZPO werden im Berliner Modell erläutert. Dabei handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die erlassen werden kann, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder eine künftige Rechtsverletzung zu verhindern. Das Berliner Modell gibt Anweisungen zur Antragstellung, zum Inhalt des Antrags sowie zur Begründung und zum Nachweis des Sicherungsbedarfs. Ziel ist es, eine rechtssichere und effektive Durchsetzung von Ansprüchen zu gewährleisten.
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