Die Einkünfte aus Ihrer vermieteten Immobilie sind steuerpflichtig. Allerdings können Sie auch alle Kosten und Ausgaben, die mit Ihrer Immobilie zusammenhängen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei müssen Sie jedoch das Zu- und Abflussprinzip beachten, das bedeutet, dass Sie nur Einnahmen und Ausgaben absetzen können, die tatsächlich in dem betreffenden Jahr angefallen sind. Beachten Sie dabei auch, dass es verschiedene Arten von Werbungskosten gibt, die unterschiedlich behandelt werden müssen.
Sie haben die Möglichkeit, das PDF-Dokument bequem auf Ihrem Computer herunterzuladen, auszufüllen, zu speichern und auszudrucken. Das Dokument steht Ihnen in Ihrem Mitgliederbereich zur Verfügung. Dadurch können Sie den kompletten Prozess der Bearbeitung und Verwendung des Formulars direkt auf Ihrem Rechner durchführen, ohne zusätzliche Wege oder den Einsatz von Papier.
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