Übersicht für die Steuererklärung in Bezug auf vermietete Immobilien

Die Einkünfte aus Ihrer vermieteten Immobilie sind steuerpflichtig. Allerdings können Sie auch alle Kosten und Ausgaben, die mit Ihrer Immobilie zusammenhängen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei müssen Sie jedoch das Zu- und Abflussprinzip beachten, das bedeutet, dass Sie nur Einnahmen und Ausgaben absetzen können, die tatsächlich in dem betreffenden Jahr angefallen sind. Beachten Sie dabei auch, dass es verschiedene Arten von Werbungskosten gibt, die unterschiedlich behandelt werden müssen.

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