Garagenmietvertrag

Um eine Garage zu vermieten, benötigen Sie einen Vertrag. Dieser kann formlos oder schriftlich abgeschlossen werden, da ein Garagenmietvertrag als ein Mietvertrag gemäß § 535 BGB gilt.

Der Inhalt des Mietvertrags für einen Tiefgaragenstellplatz oder eine Garage ist nicht gesetzlich festgelegt. Allerdings empfiehlt es sich, wichtige Eckdaten wie die Höhe der Miete, die Zahlungsmodalitäten, die Kündigungsfristen, die Nutzung der Garage und eventuelle Pflichten des Vermieters und Mieters schriftlich festzuhalten, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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