Muster-Anschreiben für Abmahnung aufgrund unpünktlicher Zahlung

Sollte Ihr Mieter wiederholt unpünktlich Miete zahlen, kann dies für Sie als Vermieter sowohl eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigen. Bevor Sie jedoch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen, sind Sie als Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Mieter eine Abmahnung wegen der unpünktlichen Mietzahlungen auszusprechen.

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