Muster-Vorlage: Verwaltervertrag

Gemäß § 20 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) ist es vorgeschrieben, dass Wohnanlagen einer gesetzlichen Verwaltungspflicht unterliegen. Dies bedeutet, dass eine Person die Aufgabe des Hausverwalters übernehmen muss. Obwohl der Wohnungseigentümer diese Rolle einnehmen kann, wird oft ein unabhängiger Hausverwalter eingesetzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden, die entstehen können, wenn der Hausverwalter auch Wohnungseigentümer ist. Dies trägt zu einem ausgewogenen Verhältnis auf Augenhöhe bei.

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