Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger und einem Dritten, bei dem sich der Dritte verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist die am häufigsten vorkommende Form. Dabei verzichtet der Bürge gemäß §773 BGB auf die Einrede der Vorausklage, was bedeutet, dass er automatisch für die Schulden des Hauptschuldners haftet, wenn dieser zahlungsunfähig wird.
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