Vermieter in größeren Städten finden die Erstellung von Mietspiegeln oft erleichternd, da dies die Argumentation vereinfacht. Statt die Merkmale einzelner Wohnungen manuell zu vergleichen, müssen Vermieter nur noch in den Mietspiegel schauen und den entsprechenden Wert für die Wohnungskriterien ablesen. Es gibt einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) und einen einfachen Mietspiegel, die sich in der Datengrundlage und der Art der Erstellung unterscheiden. Der qualifizierte Mietspiegel basiert auf einer umfangreichen Datenerhebung und ist gerichtsfest.
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