Es kann schwierig sein, eine zuverlässige und kompetente Hausverwaltung zu finden, aus verschiedenen Gründen. In der Regel überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die praktische Verwaltungsarbeit an eine externe Hausverwaltung. Der Verwalter wird durch einen mehrheitlichen Beschluss gemäß WEG § 26 Absatz 1 bestellt. Die genauen Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen hängen von den Prioritäten ab, die von den Eigentümern festgelegt werden.
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