Es ist daher für Makler und Bauträger wichtig, das DOI-Verfahren zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie nur an Personen versenden, die tatsächlich Interesse am Newsletter haben. Das Verfahren stellt sicher, dass der Empfänger seine Einwilligung aktiv bestätigt hat und somit die Zustimmung für den Newsletter-Versand erteilt hat. Sollte kein DOI-Verfahren implementiert sein und dennoch Newsletter verschickt werden, kann dies als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden. Es ist daher ratsam, sicherzustellen, dass das DOI-Verfahren in den Newsletter-Versand integriert wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Der Hausbau kann eine aufregende Zeit sein, besonders wenn es darum geht, potenziellen Kunden zu zeigen, wie ihre zukünftigen Häuser aussehen könnten. Natürlich sind Architektenpläne ein guter Ausgangspunkt, aber es kann auch hilfreich sein, kreative Lösungen von Nachbarn zu präsentieren. Indem potenzielle Käufer sehen, wie andere ihre Häuser gestaltet haben, können sie sich besser vorstellen, in diesem Haus zu leben und können sich schneller für einen Vertragsabschluss entscheiden.
Allerdings müssen Makler und Verkäufer darauf achten, personenbezogene Daten zu schützen. Wenn Grundrisspläne beispielsweise den Namen und die Adresse des Bauherren enthalten, sollten diese vor dem Versenden an Interessenten unbedingt geschwärzt werden. Der Grund dafür ist, dass Interessenten nur Inspirationen für die mögliche Raumaufteilung oder Ähnliches erhalten wollen. Sie benötigen den Namen und die Adresse der potenziellen Nachbarn nicht. Der Schwärzaufwand ist überschaubar und der Makler muss sicherstellen, dass er keine personenbezogenen Daten versendet, die nicht erforderlich sind.
Ähnliche Überlegungen sollten auch für Mietverträge von Bestandsmietern getroffen werden. Obwohl dies für die Finanzierung relevant sein kann, stellt sich die Frage, ob potenzielle Käufer wirklich so früh schon Zugang zu konkreten personenbezogenen Daten der Mieter benötigen. Oftmals genügen Eckdaten wie Mietzinsvereinbarungen, Mietbeginn und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung. Auch hier sollten Makler und Verkäufer mit Augenmaß agieren und sicherstellen, dass sie keine personenbezogenen Daten ohne Erforderlichkeit versenden.