Wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht vollständig oder gar nicht bezahlt oder über einen längeren Zeitraum hinweg unregelmäßig zahlt, so dass Rückstände in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten entstehen, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall nicht notwendig.
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